Allgemeine Gebühren- und Unterrichtsordnung
Stand: 1. April 2023
Gebührenordnung
Ensemble | Ganzjährig / wöchentl. | 45 € / monatlich |
Mini STarkes STück | 2 Monate / wöchentl | 50 € / monatlich |
STarkes STück | 6 Monate / wöchentl. | 50 € / monatlich |
Super STarkes STück | 8- 10 Monate / wöchentl. | 50 € / monatlich |
Werkstatt Wochenende | 4 Stunden / o. 8 Std. | 60 € / einmalig o. 120 € / einmalig |
Werkstatt Ferien | 5 Tage | 250 € / einmalig |
Unterrichtsordnung
- Anmeldung
Bei minderjährigen Teilnehmern:innen ist die Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die ersten vier Ensembletermine gelten als Probezeit. Nach der Probezeit kann die Teilnahme von beiden Seiten gekündigt werden. Wird die Kündigung nicht vor Beginn der fünften Probeneinheit gegenüber dem theater im e.novum schriftlich kommuniziert, gelten die allgemeinen Kündigungsfristen (s.u. Ziffer 6).
Für Teilnehmer:innen StarkerStücke und Werkstätten sind keine Probezeiten vorgesehen. - Kursangebot/-ablauf / Ferien
Das Kursangebot ist der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entnehmen. Die Proben finden überwiegend in den Räumen des theater im e.novum statt. Die Proben orientieren sich an der niedersächsischen Schulferienordnung. In den Ferien finden keine Proben statt.
Ausnahme sind Ferienwerkstätten und Proben für das Weihnachtsmärchenensemble. Das Weihnachtsmärchenensemble verpflichtet sich in den Herbstferien an allen Proben teilzunehmen. - Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Ensembles: Es handelt sich dabei um eine Jahresgebühr, verteilt auf 12 gleich große Teile.
Mini-STarkesSTück, STarkesSTück, Super-STarkesStück: Es handelt sich dabei um eine Kursgebühr, verteilt auf 2, 6 bez. 8 gleich große Teile.
Die restlichen Angebote werden einmalig gezahlt. Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben.
Die Teilnahmegebühren sind auch während der Ferien, an gesetzlichen Feiertagen und bei Krankheit der Teilnehmer:innen zu zahlen und jeweils monatlich im Voraus fällig.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftsmandat. Das SEPA-Lastschriftsmandat dient der Verwaltungsentlastung. Die Abbuchung der Gebühren erfolgt in der Regel zum ersten Bankwerktag des aktuellen Monats. Im Falle einer Rückbuchung werden die hierdurch angefallenen Kosten des Kreditinstituts, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10 € fällig. - Terminausfall
Proben, die durch Versäumnis der Teilnehmer:innen ausfallen, werden nicht nachgeholt (BGB §293). Bei Terminausfall verursacht durch Versäumnis des/der Dozenten:in wird der Termin nachgeholt oder durch eine qualifizierte Vertretung erteilt. In Endprobenwochen anderer Ensembles finden keine Proben statt (siehe Probenplan) oder wird das theater im e.novum auf unvorhersehbarer Weise geschlossen („höhere Gewalt“), kann die Probenzeit nicht erteilt oder nachgeholt werden - Dozent:innenwechsel
Muss das theater im e.novum einen Dozent:innenwechsel vornehmen, so wird der Vertrag hiervon nicht berührt. - Kündigung Ensemble
Eine Kündigung der Teilnahme am Ensembleangebot ist zum 31. Juli und zum 31. Dezember schriftlich möglich. Die Kündigung muss 4 Wochen vor Ablauf des Kündigungstermins beim theater im e.novum eingegangen sein. Eine außerordentliche Kündigung ist unter besonderen Umständen nach Absprache z.B. längere Krankheit, Wohnortwechsel oder Schulwechsel schriftlich möglich. Dann beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Entsprechende Nachweise bzw. Arztatteste sind einzureichen. - Rücktritt von der Anmeldung wird nur in schriftlicher Form akzeptiert.
Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor dem Kurs entstehen keine Kosten. Bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte Gebühren werden rückerstattet. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn werden 50% der Gebühren fällig, eine Woche vor Kursbeginn sind 100% der Gebühren zu zahlen.
Für Verletzungen oder Schäden, die ein Kind einem anderen Kind oder Erwachsenen zufügt, haften die Eltern des Kindes. Für Verletzungen oder Unfälle, die ein Kind in den Räumen des theater im e.novum erleidet, übernimmt das theater im e.novum keine Haftung, sofern den Verantwortlichen (Kursleiterinnen oder andere Mitarbeiterinnen der Theaterschule) nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Verschmutzung und Zerstörung jeder Art muss den Eltern in Rechnung gestellt werden. Die inhaltliche und formale Gestaltung der Kurse obliegt allein dem theater im e.novum. Änderungen jeder Art bleiben der Leitung des Theaters vorbehalten. Mit der Anmeldung werden die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen akzeptiert. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. - Medienaufzeichnungen (Ton, Bild, Presse, Rundfunk, TV, u.a.)
Das theater im e.novum ist berechtigt, für seine Produktionen, Werkstätten und STarke STücke Medienaufzeichnung herzustellen. Wir veröffentlichen Medienaufzeichnungen auf der eigenen Homepage, Instagram, Facebook und in der Presse. Ihr Name/der Name Ihres Kindes wird auf der Homepage und Social-Media-Kanälen nicht genannt. Wir verwenden die Bilder von Aktionen und Veranstaltungen nur für die Öffentlichkeitsarbeit unseres gemeinnützigen Vereins. Sie werden ausschließlich kontextgebunden genutzt und dienen der Außendarstellung unserer pädagogischen und künstlerischen Arbeit. - Verschwiegenheit / Datenschutz
Die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten. Die Vertragspartner:innen verpflichten sich insbesondere, die ihnen in Ausführung der Anmeldung bekanntwerdenden personenbezogenen Daten aller Beteiligten vertraulich zu behandeln. - Inkrafttreten
Diese Allgemeine Unterrichts- und Gebührenordnung tritt am 01. April 2023 in Kraft. Alle vorhergegangen Unterrichts- und Gebührenordnungen verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit. - Verschiedenes
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüneburg.